Stand: Juli 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der

KF Filmmaking
Kevin Fandio
Dürerstr. 7
39307 Genthin

– nachfolgend „Anbieter“–
gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Video- und Fotoproduktion,

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter den AGB des Auftraggebers nicht widerspricht.

§2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

(2) Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag verbindlich in Textform (z.B. per E-Mail).
Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, Unternehmer zu sein und die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Materialien zu besitzen.

§3 Leistungsumfang und künstlerische Gestaltungsfreiheit

(1) Der genaue Umfang und Inhalt der Leistung (z.B. Art und Anzahl der Bilder, Länge des Videos, Drehorte,
Anzahl der Schnittfassungen) ergibt sich ausschließlich aus der individuellen, schriftlichen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Auftrag.

(2) Die Auswahl der final ausgelieferten Fotos, Filmsequenzen, Audioaufnahmen sowie sonstigen Inhalte erfolgt ausschließlich durch den Anbieter.
Rohdateien (RAW-Fotos, unbearbeitetes Video- oder Audiomaterial) sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags.

(3) Hochzeiten, Familienreportagen und Events sind dynamische Situationen.
Der Anbieter kann daher nicht garantieren, dass sämtliche Personen, Situationen, Details oder Momente aufgenommen werden.

(4) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen.

(6) Zusatzleistungen wie nachträgliche Änderungen, zusätzliche Drehtage, alternative Schnittfassungen,
aufwändige Farbkorrekturen (Grading) oder Sounddesign werden gesondert nach Aufwand berechnet.

§4 Preise und Zahlung (Kleinunternehmerregelung)

(1) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Es gelten die im Angebot vereinbarten Bruttopreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung erfolgt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer.

(3) Eine Anzahlung in der im Vertrag vereinbarten Höhe ist zur verbindlichen Terminreservierung fällig.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

(4) Der Restbetrag ist spätestens vor Übergabe der finalen Werke ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§5 Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
Da der Anbieter pro Termin nur eine begrenzte Anzahl an Aufträgen annimmt und andere Anfragen für denselben Termin regelmäßig ablehnt,
entsteht bei einer Absage ein erheblicher wirtschaftlicher Ausfall. Im Falle einer Kündigung gelten daher folgende pauschalierte Ausfallvergütungen:
– bis 30 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags
– bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
– weniger als 7 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags

(2) Eine vom Auftraggeber gewünschte Terminverschiebung gilt rechtlich wie eine Stornierung des ursprünglichen Termins mit anschließender Neubuchung.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien und Genehmigungen (z.B. Drehgenehmigungen,
Modellreleases, Musikrechte) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die durch ein Verschulden des Auftraggebers entstehen (z.B. verspätete Bereitstellung von Inhalten, Nichteinhaltung von Drehterminen),
gehen zu dessen Lasten.

(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber
bereitgestellte Materialien (z.B. Marken, Logos, Musik, Persönlichkeitsrechte) beruhen.

§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an allen vom Anbieter erstellten Werken (Fotos, Videos, Animationen, Tonaufnahmen etc.)
verbleibt uneingeschränkt beim Anbieter (bzw. dessen Urhebern).

(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Auftraggeber jede Nutzung untersagt.

(3) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte gegen Entgelt oder der Verkauf der Werke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Werke (ausgenommen vertrauliche Inhalte) zu Eigenwerbezwecken (z.B. Referenz auf der eigenen Website,
in Showreels, auf Social Media) zu nutzen.

§7a Besondere Regelung für Aufnahmen von Kindern und Personen

(1) Verantwortung des Auftraggebers für Einwilligungen
Bei Veranstaltungen, bei denen Kinder oder Jugendliche abgebildet werden (insbesondere Hochzeiten mit Gästen),
liegt die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten beim Auftraggeber.
Der Anbieter geht davon aus, dass der Auftraggeber diese Einwilligungen vor der Veranstaltung eingeholt hat.

(2) Widerspruchsrecht vor Ort
Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies dem Anbieter vor Ort mitteilen.
Der Anbieter wird sich bemühen, diesen Wunsch im Rahmen der tatsächlichen und organisatorischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Ein rechtlicher Anspruch auf vollständigen Ausschluss einzelner Personen besteht für den Auftraggeber oder die Gäste jedoch nicht,
da es sich um eine Dokumentation der Gesamtveranstaltung handelt.

§8 Lieferung und Archivierung

(1) Die Sichtung, Auswahl, Bearbeitung und Bereitstellung der finalen Werke erfolgt mit der im kreativen Bereich üblichen Sorgfalt.

(2) Die reguläre Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu 8 – 12 Wochen nach dem Veranstaltungstag. Bei außergewöhnlich hoher Auftragslage, Krankheit,
höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern.

(3) Die Auslieferung erfolgt digital über eine Onlinegalerie oder einen vergleichbaren digitalen Übermittlungsweg.

(4) Die erstellten Dateien werden bis zu 3 Monate nach der erfolgten Übermittlung vom Anbieter aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Eine spätere Bereitstellung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten innerhalb dieser Frist auf eigene Geräte abzuspeichern.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Auftraggebers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Für Schäden durch höhere Gewalt, Witterung, Krankheit des Personals oder technische Defekte, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, wird keine Haftung übernommen.

(3) Für Datenverluste außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (Verlust der Onlinegalerie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist) wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrags.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter organisatorisch dabei, Gäste oder Teilnehmer über geplante Foto- und Videoaufnahmen zu informieren.

(3) Personen, die keine Aufnahmen von sich wünschen, können dies dem Anbieter vor Ort mitteilen.
Der Anbieter wird sich bemühen, diesen Wunsch im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.